Sie entscheiden, welche Leistungsphase nach der aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) beauftragt, erbracht und abgerechnet wird.
Egal, ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Stadtvilla, Bungalow mit Sattel-, Walm-, oder Mansarddach, wir beraten Sie und planen mit Ihnen Ihr individuelles Bauvorhaben.
Stefan Knöss und Jasmine Euskirchen __________________________________________________
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Leistungsphasen 1 bis 9 - Teil 3. Objektplanung § 33, § 34, § 35:
Leistungsphasen 1 bis 5:
Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung (Ihre Bauwünsche, Bauvorschriften und finanziellen Möglichkeiten).
Leistungsphase 2 - Vorplanung (zeichnerische Darstellung und Kostenschätzung DIN 276).
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung (detaillierte zeichnerische Darstellung und Kostenberechnung DIN 276).
Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung (sämtliche für den Bauantrag erforderlichen Unterlagen).
Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung (detaillierte Besprechung Ihres Bauvorhabens).
Ihre Wünsche bilden die Grundlage, damit eine individuelle Genehmigungs- und Ausführungsplanung angefertigt wird, soweit diese sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben befindet.
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Leistungsphasen 6 und 7:
Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe (Anfertigung von Leistungsverzeichnissen aufgrund der Besprechung in Lph 5).
Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe (Auswertung eingeholter Angebote, Kostengegenüberstellung,
Vertragsverhandlungen).
Sie sagen, welche Materialien und Farben zur Ausführung kommen, damit Massen ermittelt und Leistungsverzeichnisse erstellt
werden können, um Angebote einzuholen.
Sie legen hierbei selbst fest, wie viel Eigenleistung Sie einbringen möchten und welche Firmen bei der Angebotseinholung
berücksichtigt werden.
Sie erhalten die eingeholten Angebote der ausführenden Handwerksfirmen und den Bauwerkskostenvergleich und somit das
bestmögliche Preis- und Leistungsverhältnis.
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Leistungsphase 8 und 9:
Leistungsphase 8 - Objektüberwachung (Koordinieren der ausführenden Handwerksfirmen in qualitativer Hinsicht und Bauzeitplan).
Leistungsphase 9 - Objektbetreuung (vor Ablauf der Gewährleistungsfristen nochmalige Kontrolle des Gebäudes).
Ihnen wird durch die Objektüberwachung gewährleistet, dass Ihr Bauvorhaben sach- und fachgerecht aufgrund der eingeholten
Angebote im zeitlich vorgegebenen Bauzeitplan von den von Ihnen beauftragten ausführenden Handwerksfirmen gebaut wird.
Sie erhalten vor Ablauf der Verjährungsfristen eine Objektbegehung, um eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber den
bauausführenden Unternehmen (Ausführungsvertrag) geltend zu machen.
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Die Planungsbüro Haus & Wohnen GmbH führt keine Generalunternehmer-, Fertighausanbieter-, Bauträgertätigkeit oder Ähnliches aus.