Die Planungsbüro Haus & Wohnen GmbH hilft Ihnen (Auftraggeber) bei allen notwendigen Behördengängen und übernimmt alle Architektur- Planungsleistungen für ihr Bauvorhaben.
Sie entscheiden individuell welche Leistungsphase nach Teil 3. Objektplanung § 33, § 34, § 35 der aktuell gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013 beauftragt, erbracht und abgerechnet wird.
Ihr kompetenter Ansprechpartner:
Stefan Knöss.
Dies hat für Sie (Auftraggeber) den Vorteil ein unabhängiges Planungsbüro (Auftragnehmer) als Berater an seiner Seite zu haben der ihre Interessen vertritt.
Leistungsphasen 1 bis 5:
Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung
Leistungsphase 2 - Vorplanung
Leistungsphase 3 - Entwurfsplanung
Leistungsphase 4 - Genehmigungsplanung
Leistungsphase 5 - Ausführungsplanung
Ihre Wünsche bilden die Grundlage damit eine individuelle Genehmigungs- und Ausführungsplanung angefertigt wird, soweit diese sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben befindet.
Leistungsphasen 6 und 7:
Leistungsphase 6 - Vorbereitung der Vergabe
Leistungsphase 7 - Mitwirkung bei der Vergabe
Sie sagen welche Materialien, Farben uvm. zur Ausführung kommen damit Mengen ermittelt, Leistungsbeschreibungen erstellt werden um Angebote einzuholen.
Sie legen hierbei selbst fest wie viel Eigenleistung Sie einbringen möchten und welche Firmen bei der Angebotseinholung berücksichtigt werden.
Sie erhalten nach erstellen und prüfen des Preisspiegels das bestmögliche Preis- und Leistungsverhältnis.
Leistungsphase 8 und 9:
Leistungsphase 8 - Objektüberwachung
Leistungsphase 9 - Objektbetreuung
Ihnen wird durch die Objektüberwachung gewährleistet dass ihr Bauvorhaben fachgerecht aufgrund der eingeholten Angebote im zeitlich vorgegebenen Bauzeitplan von den von Ihnen beauftragten Firmen (Ausführungsvertrag) ausgeführt wird.
Sie erhalten vor Ablauf der Verjährungsfristen eine Objektbegehung um eventuelle Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen (Ausführungsvertrag) geltend zu machen.
Die Planungsbüro Haus & Wohnen GmbH führt weder eine Generalunternehmer- oder Bauträgertätigkeit o. ä. aus.